Vergütung / Honorar

Es ist uns ein Anliegen, eine faire und transparente Vergütung im Rahmen des Mandatsverhältnisses zu gewährleisten.

Für einen ersten Eindruck haben wir einige Eckpunkte auf dieser Seite gesammelt. Die genaue Gestaltung wird dann mit Ihnen selbstverständlich vorab besprochen und für Ihren Einzelfall maßgeschneidert.

Rechtsanwälte sind verpflichtet, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen, das die Mindestgebühren festlegt. 
Für Fragen stehen wir jederzeit telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

Erstberatung

Für die Darlegung des Sachverhalts, die Klärung Ihrer Vorstellungen, Beantwortung Ihrer Fragen und Besprechung erster strategischer Schritte veranschlagen wir in der Regel einen Festpreis, den wir Ihnen vorab mitteilen. Dieser hängt u. a. von der erwarteten Komplexität der Rechtslage und dem Umfang der übermittelten Unterlagen ab.
Diese Erstberatung kann telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen durchgeführt werden.

Zeithonorar

Es besteht die Möglichkeit, ein Zeithonorar zu vereinbaren, wobei sich die Vergütung nach der exakten Arbeitszeit von Rechtsanwältin Gohrisch in Ihrer Angelegenheit nach einem vorab vereinbaren Stundensatz richtet. Sie erhalten eine genaue Abrechnung der Tätigkeiten und aufgewandten Zeit.

Beratungsvertrag

Insbesondere im Falle komplexer Angelegenheiten, z. B. im Familienrecht, mit besonders hohem Arbeitsaufwand empfiehlt es sich, ein monatliches Beraterhonorar zu vereinbaren, das je nach Umfang der anwaltlichen Tätigkeit individuell abgestimmt wird.