Familienrecht

Mit meiner 20-jährigen Berufserfahrung stehe ich Ihnen beratend und unterstützend in allen familienrechtlichen Angelegenheiten zur Seite:

Häufig schließt sich an eine ohnehin emotional sehr belastende Trennung von Eheleuten oder Eltern eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen an. Es besteht dann die Notwendigkeit nach der Neuordnung der ehelichen/ elterlichen Verhältnisse – wie verläuft der Umgang mit den gemeinsamen Kindern? Welches der in der Rechtsprechung entwickelten Modelle kommt für die Familienkonstellation am ehesten in Betracht (normales Umgangsmodell, Nestmodell, paritätisches Wechselmodell)?

Ich achte dabei auf eine Abwägung aller Interessen (vor allem der Kinder), so dass ich sehr zeitintensiv insbesondere die außergerichtlichen Möglichkeiten rechtlich mit Ihnen ausschöpfe; auch unter Beteiligung der Gegenseite (im gemeinsamen Gespräch und auch mit den anwaltlichen Vertretern der Gegenseite).

Sollte eine außergerichtliche Einigung dennoch nicht möglich sein, vertrete ich Sie selbstverständlich im gerichtlichen Verfahren.

Auch in Scheidungsverfahren – dabei beratend von dem Zeitpunkt der Trennung und der dabei zu beachtenden weiteren Gegebenheiten (Trennungsunterhaltsfragen, Hausratteilung u. dgl.) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens inkl. aller Folgesachen – können Sie auf meine Erfahrung vertrauen.

Auch hier geht es – angesichts häufig erheblicher Kostenfolgen im Scheidungsverfahren – stets darum, einen vernünftigen, den Gegebenheiten entsprechenden Weg zu finden, der nicht selten in einer Scheidungsfolgevereinbarung mündet, um gerichtliche Verfahren zu allen denkbaren Scheidungsfolgeangelegenheiten (nachehelicher Unterhalt, Hausratteilung, Zugewinnausgleich, u.a.) im Vorfeld möglichst einvernehmlich zu klären.

Aber auch hier gilt, dass im Falle der nicht gegebenen Einigungsvoraussetzungen Ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen sind.

 

Im Rahmen der familienrechtlichen Beratung sind nicht nur Trennungs- und Konfliktsituationen Grundlage meiner anwaltlichen Tätigkeit, sondern auch allgemeine Anfragen – z. B. im Zusammenhang mit der bevorstehenden Geburt Ihres Kindes und daraus ergebender rechtlichen Fragestellung (Kindesunterhaltsvorschussleistungen, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung usw.).

Auch eine vom Jugendamt erstellte Berechnung für den Kindesunterhalt überprüfe ich hinsichtlich der Berechnungsgrundlage und übernehme alle sich daraus ergebenden weiteren rechtlichen Schritte.