Mietrecht

Das Mietrecht – als besonderer Teil des allgemeinen Zivilrechts – bildet einen meiner Tätigkeitsschwerpunkte.

Zu meinen Mandanten zählen Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen, Immobiliengesellschaften und Wohnraum- bzw. Gewerbemieter gleichermaßen.

Meine Kenntnisse und jahrelangen Erfahrungen dabei weiß ich deshalb – da ich beide Seiten vertrete – gut einzusetzen.

Gern bin ich Ihnen bei der Ausgestaltung und Überprüfung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen, ebenso bei Pachtverträgen, behilflich.

Meine anwaltlichen Tätigkeiten beziehen sich im Weiteren auf die Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelbeseitigungsansprüchen, die ganz vielfältiger Natur sein können und nicht immer eine Frage des Verschuldens einer Vertragspartei sind. Welche Ansprüche sich beispielsweise auf Minderung, Schadensersatz, Kündigungsmöglichkeiten hiervon im Einzelfall ableiten lassen, stelle ich Ihnen gern dar.

Ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung seien Sie gewiss.

Im Rahmen meiner jahrelangen Tätigkeit als Inhaberin der Geschäftsstelle des Vermietervereins Dresden e.V. lege ich insbesondere – im Falle einer Nichteinigung – Wert auf eine schnelle gerichtliche Geltendmachung einzelner Ansprüche:

Wussten Sie beispielsweise, dass es – bei einem säumigen Mieter – die Möglichkeit gibt, ein Räumungsklageverfahren beschleunigt durchzuführen? Der Gesetzgeber hat jüngst hierzu Regelungen entwickelt, auf die – nach meinen Erfahrungen – viel zu wenig in der Praxis zurückgegriffen wird.

Immobilien- und Nachbarschaftsrecht

Wenn es um den Erwerb oder Verkauf von Häusern, Grundstücken bzw. Eigentumswohnungen geht, bin ich Ihnen, bei sämtlichen Fragestellungen behilflich – ich erstelle bzw. überprüfe Kaufverträge für Sie und berate Sie vor und nach Vertragsabschluss.

Zu meinen Kompetenzen gehört insbesondere auch die Durchsetzung oder Abwehr von Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüchen. Einer eingehenden Beratung im Zusammenhang mit Grundstücksbelastungen, Eintragung von Wegerechten und Grenzstreitigkeiten seien Sie gewiss.

Sofern die Klärung nachbarschaftlicher Verhältnisse im Raum steht, biete ich ebenfalls Ihre Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich – auch gegenüber Behörden – an.