Das Zivilrecht (oder: Privatrecht) wird in der Rechtswissenschaft vom öffentlichen Recht und Strafrecht abgegrenzt.
Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen natürlichen oder juristischen Person und unterscheidet sich in das „allgemeine“ und das sogenannte „besondere“ Zivilrecht.
Ich berate und vertrete Sie umfassend im Bereich des allgemeinen und besonderen Zivilrechts (siehe auch: Mietrecht; Immobilienrecht).
Mein Tätigkeitsbereich umfasst dabei u.a. das Erarbeiten, Prüfen und Erstellen von Verträgen. Gern berate ich Sie auch zu Ihren zivilrechtlichen Anfragen zu den Themen Rücktritt, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen und Widerruf.
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